Kosten & Grenzen

Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten. In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen.

Tarife für 45 min Behandlung:
80,-€     für Geringverdiener und Studenten
90,-€     für Selbstzahler und Kassenpatienten
95,-€     für Zusatzversicherte nach der Gebührenordnung
             für Heilpraktiker
100,-€   für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Akute Entzündungen, wie zum Beispiel bakterielle Entzündungen von Organen sollten nicht osteopathisch behandelt werden. Ebenso gehören Unfälle, Tumorerkrankungen, schwere Erkrankungen oder psychische Beeinträchtigungen in den Bereich der Schulmedizin. Allerdings kann eine schulmedizinische Behandlung durch eine osteopathische Therapie ergänzt werden.

Osteopathie ist keine Notfallmedizin, die bei Herzinfarkt oder ähnlichen bedrohlichen Situationen lebensrettend eingreifen kann.

Katharina Rau ist registriertes Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V.