Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten. In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen.
Die Kosten für eine Behandlung (ca.50 Min.) liegen bei 80 – 90 €. Akute Entzündungen, wie zum Beispiel bakterielle Entzündungen von Organen sollten nicht osteopathisch behandelt werden. Ebenso gehören Unfälle, Tumorerkrankungen, schwere Erkrankungen oder psychische Beeinträchtigungen in den Bereich der Schulmedizin. Allerdings kann eine schulmedizinische Behandlung durch eine osteopathische Therapie ergänzt werden.
Osteopathie ist keine Notfallmedizin, die bei Herzinfarkt oder ähnlichen bedrohlichen Situationen lebensrettend eingreifen kann.
Katharina Rau ist registriertes Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V.